01.10.2024: Elektronisches Patientendossier EPD

Praxissoftware vitomed Anbindung zum elektronischen Patientendossier (EPD) via «AD Swiss EPD Gemeinschaft»

Rückblickend, die Revision des KVG über die Zulassung von Leistungserbringern ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Demnach sind Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen ver­pflichtet, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dienen, bei den kantonalen Be­hör­den ihren Anschluss an eine EPD-Gemein­schaft nachzuweisen, falls sie eine Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Kranken­pflege­versicherung (OKP) beantragen (Art. 37 Abs. 3 KVG).

Anbindung Praxissoftware vitomed an das EPD via «AD Swiss EPD Gemeinschaft»

EPD_vitodata_vitomed_praxissoftware.jpg

Update Oktober 2024

Die Entwicklungs­phase für die Anbindung (Schnittstelle) ist seitens Vitodata ab­ge­schlos­sen. Die Er­fahrungs­werte der bereits er­folg­reich realisierten vitomed Anbindung an das elektronische Gesundheits­dossier (eGD) in Liechtenstein, flossen in die EPD An­bin­dung ein.

Die Umsetzung reduziert den Auf­wand für Leistungserbringer auf ein Mini­mum. Die «AD Swiss EPD Gemeinschaft» ist unabhängig davon, in welcher Stamm­gemein­schaft der Patient sein EPD eröffnet hat und bietet folgende Hauptfunktionen für Leistungserbringer:

  • Automatisierte Patientensuche und -Registrierung
  • Klare Kennzeichnung von Patienten, die ein EPD haben
  • Dokumente abrufen und hochladen (EPD-Formate und B2B-Dokumente)
  • Notfallzugriff

Einfach effizient, 9 Arbeitsschritte dank vitomed gespart 

Optimieren Sie Ihre Arbeitsabläufe mit einem einzigen Klick! Unsere Praxissoftware vitomed revolutioniert Ihre administrativen Prozesse, indem sie die manuelle Arbeit in zahlreichen Schritten für medizinisches Personal übernimmt, und reduziert den Prozess, der zuvor neun Klicks benötigte, auf nur einen. Mit der Praxissoftware vitomed sparen Sie 5 -10 Min pro Patient, je nach Praxis rund 2 Stunden pro Tag.

Automatisierte Arbeitsschritte in der Arztpraxis für das elektronische Patientendossier (EPD)
Übersicht automatisierte Arbeitsschritte in der Arztpraxis mit vitomed für das elektronische Patientendossier (EPD)

Vorteile des automatischen Dokumentenaustausches

Die tiefe Integration des EPD in die Praxissoftware (PIS) vitomed hat den Vorteil, dass vieles automatisiert werden kann:

  • Automatische Prüfung, ob eine Patientin oder ein Patient ein EPD hat
  • Automatisierte Bereitstellung von behandlungsrelevanten Dokumenten im Hintergrund des PIS vitomed
  • Vollständige und automatisierte Zustellung aktueller Medikationen in Form eines eMediplans

Dank der Verwendung des FHIR Standards für struktur­ierte Daten können künftig vermehrt Behandlungs­­informationen aus dem EPD einfach importiert, durch vitomed ausgelesen, dem Benutzer in der gewünschten Form angezeigt und bei Bedarf auch automatisiert weiter­­verwendet und damit die Be­handlungs­­­prozes­se besser unter­stützt werden. Ein auto­matisierter Import von Daten aus strukturierten Quellen ver­hindert auch Über­tragungs­fehler die beispiels­weise beim manuellen Abtippen ent­stehen können.

Zwei bereits in der Praxissoftware vitomed integrierte Beispiele im Bereich eMedikation sind der eMediplan sowie das E-Rezept

Im Weiteren wird zu einem späteren Zeitpunkt die digitale Impfdokumentation er­gänzt, hierzu werden er­fas­ste, nach CH-VACD standard­isierte Daten ins elektronische Patienten­dossier (EPD) über­tragen.

Interessiert an einem unverbindlichen Gespräch?

Die EPD Anmeldung ist obligatorisch für:

  • Ärztinnen und Ärzte, die selbständig und auf eigene Rechnung neu zulasten der OKP tätig sein wollen und eine solche Zulassung nach dem 1. Januar 2022 beantragt haben;
  • Ärztinnen und Ärzte, die eine neue Arztpraxis zur ambulanten Versorgung in einem anderen Kanton als demjenigen, in dem sie ihre Tätigkeit bis Ende 2021 ausübten, eröffnen möchten;
  • Ärztliche Einrichtungen zur ambulanten Versorgung nach Art. 35 Abs. 2 Bst. n, KVG, die ab dem 1. Januar 2022 gegründet werden oder ihren Standort ab diesem Datum in einen anderen Kanton verlegen

Die EPD Anmeldung ist nicht obligatorisch für:

  • Ärztinnen und Ärzte, die selbständig und auf eigene Rechnung bereits vor dem 1. Januar 2022 zulasten der OKP tätig waren bzw. über eine entsprechende Zulassung verfügten und keinen Standort­wechsel in einen anderen Kanton vornehmen;
  • Ärztinnen und Ärzte (auch neu ausgebildete), die einer bereits zugelassenen Einrichtung beitreten (37 Abs. 2 KVG, Art. 38 Abs 1 Bst. a und b KVV, sowie Art. 39 Abs. 1 Bst. a KVV).

Verwandte Artikel