Patienten-Daten anonymisieren mit der Praxissoftware vitomed (nach Datenschutzgesetz)
Datenlöschung in vitomed nach Datenschutz: So funktionierts pragmatisch
Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) gibt vor, dass Personendaten zu vernichten oder zu anonymisieren sind, «sobald sie zum Zweck der Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind» (Art. 6 Abs. 4 nDSG, Zeitfenster sind kantonal geregelt). Und auch die Europäische Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) erlaubt die Speicherung von Personendaten, welche die Identifizierung einer betroffenen Person ermöglicht, nur so lange «wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist» (Art. 5 Ziff. 1 lit. e DSGVO).
Das bedeutet grundsätzlich, dass sämtliche Personendaten, welche nicht mehr benötigt werden, gelöscht oder anonymisiert werden müssen – unabhängig davon, wo sie sich befinden oder wer Zugriff darauf hat.
Mit der Software für Ärzte vitomed ist die Datenanonymisierung einfach mit einem Klick ausgeführt
Inhalte, welche in vitomed gelöscht werden:
- Verlauf
- Anamnese
- Aufgaben/Pendenzen
- Diagnosen
- Agenda
Inhalte, welche in vitomed anonymisiert werden:
- Patienten Stammdaten
- Rechnungsadministration