Aufbewahrung von Krankenakten auf 20 Jahre angehoben
Die Aufbewahrung der Krankenakten, bzw. Patientendaten, bleibt weiterhin ein Dauerthema in der Politik und bei Fachgruppen im Gesundheitswesen.
mehr erfahrenDie Aufbewahrung der Krankenakten, bzw. Patientendaten, bleibt weiterhin ein Dauerthema in der Politik und bei Fachgruppen im Gesundheitswesen.
mehr erfahren«Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ist aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäss.»
mehr erfahrenPer 30. Juni 2020 ist es nun soweit und erstmals möglich, den QR-Code auf Rechnungen aufzuführen.
mehr erfahrenDie Digitalisierung schreitet weiter voran; auch vor der Arztpraxis macht sie nicht halt. Dieser Fortschritt ist für viele sehr erfreulich, birgt jedoch Risiken, wenn es um die digitale Sicherheit geht.
Unter welchen Bedingungen dürfen auf einem mit dem Internet verbundenen Computer vertrauliche Daten gespeichert werden?
Die Erhebung «Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren» (MAS; Medical Ambulatory Structure) hat im Jahr 2016 erstmals stattgefunden und wurde vom Bundesamt für Statistik (BfS) zwischenzeitlich überarbeitet.
In den letzten beiden Jahren haben wir Sie darüber informiert, wie die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz durchgeführt werden soll.
Die Gesundheitsdaten einer Person gehören mitunter zu den sensitivsten und darum datenschutzwürdigsten. Folgerichtig ist ein sorgfältiger Umgang mit diesen Pflicht und meistens Usus für die Institutionen, welche die Daten lagern und speichern.
Im vergangenen September haben wir in diesem Blog bereits auf die Sicherheits-Risiken hingewiesen, welche bei der Arbeit im Internet drohen. Die Verbindung mit dem weltweiten Netz birgt leider zahlreiche Gefahren.
Als Herausgeberin des neuen Blogs mpa-community.ch wenden wir uns künftig ganz gezielt an die Medizinischen Praxis-Assistentinnen.
FAQ «Frequently Asked Questions». Unsere Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Wenn Sie Patienten zu Folgeterminen aufbieten möchten, benutzen Sie einfach in vitomed die Funktion Recall-Termine. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
Bereits im Mai 2016 haben wir Sie in unserem Blog über anstehende Änderungen im Zahlungsverkehr informiert. In der Zwischenzeit haben sich einige Veränderungen ergeben:
Unser Service Desk ist erste Anlaufstelle bei Fragen und Problemen rund um Ihre IT-Anlage. Wir sehen in der Auswertung, dass sich die Anfragen der Anwender und Anwenderinnen oft um das Thema «Rechnungslauf» drehen.
Post und Banken haben ihre Kunden letztes Jahr brieflich über die «Harmonisierung im Schweizer Zahlungsverkehr» informiert. Die Kunden wurden aufgefordert, zu prüfen, ob die Software ihrer Partner für den harmonisierten Zahlungsverkehr vorbereitet ist.