Aufbewahrung von Krankenakten auf 20 Jahre angehoben
Die Aufbewahrung der Krankenakten, bzw. Patientendaten, bleibt weiterhin ein Dauerthema in der Politik und bei Fachgruppen im Gesundheitswesen.
mehr erfahrenDie Aufbewahrung der Krankenakten, bzw. Patientendaten, bleibt weiterhin ein Dauerthema in der Politik und bei Fachgruppen im Gesundheitswesen.
mehr erfahren«Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ist aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäss.»
mehr erfahrenDie Digitalisierung schreitet weiter voran; auch vor der Arztpraxis macht sie nicht halt. Dieser Fortschritt ist für viele sehr erfreulich, birgt jedoch Risiken, wenn es um die digitale Sicherheit geht.
mehr erfahrenUnter welchen Bedingungen dürfen auf einem mit dem Internet verbundenen Computer vertrauliche Daten gespeichert werden?
Die Gesundheitsdaten einer Person gehören mitunter zu den sensitivsten und darum datenschutzwürdigsten. Folgerichtig ist ein sorgfältiger Umgang mit diesen Pflicht und meistens Usus für die Institutionen, welche die Daten lagern und speichern.
Zum Jahreswechsel gab es (einmal mehr) Pressemeldungen von den grossen Herstellern Apple und Microsoft, welche Sicherheitslöcher in der Basisinfrastruktur verkünden mussten.
Im vergangenen September haben wir in diesem Blog bereits auf die Sicherheits-Risiken hingewiesen, welche bei der Arbeit im Internet drohen. Die Verbindung mit dem weltweiten Netz birgt leider zahlreiche Gefahren.
Die Schweizer Gesundheitswirtschaft und die IT-Prozesse in deren Geschäftsfeldern erleben weiterhin eine höchst dynamische Entwicklung. E-Health und Cloud-Computing sind nur zwei Stichworte in einem Umfeld, welches grundlegende Umwälzungen erfahren wird.
Das Rechenzentrum mit den Serverräumen ist gewissermassen das technologische Gehirn des Unternehmens. Es sichert den funktionellen Betrieb unserer eigenen Firma und auch der angeschlossenen Arztpraxen.