Revidiertes Datenschutzgesetz (DSG): Ist Ihre Arztpraxis vorbereitet?
«Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ist aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäss.»
Unter welchen Bedingungen dürfen auf einem mit dem Internet verbundenen Computer vertrauliche Daten gespeichert werden?
Diese grundsätzliche Frage ist seit der Einführung der elektronischen Leistungsabrechnung zentral für jeden Leistungserbringer. Leider ist nicht auszuschliessen, dass bei unbefugtem Zugriff auf einen Computer aufgrund unsicherer Verbindung der Patient in seiner Persönlichkeit verletzt wird. In der Konsequenz muss sich der Arzt wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses verantworten (Quelle: edoeb.admin.ch).
Um dieses Risiko zu minimieren, bietet die Vitodata AG die Dienstleistung vitosecure an.
Die Dienstleistung beinhaltet ein zentral verwaltetes Firewall-Management, welches Ihren Computer vor unbefugtem Zugriff schützt.
Folgende Leistungen sind eingeschlossen:
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«Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ist aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäss.»
Die Verwahrung der Krankenakten von Personen bleibt weiterhin ein Dauerthema, sowohl in der Politik wie auch bei diversen Fachgruppen im Gesundheitswesen.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran; auch vor der Arztpraxis macht sie nicht halt. Dieser Fortschritt ist für viele sehr erfreulich, birgt jedoch Risiken, wenn es um die digitale Sicherheit geht.