Aufbewahrung von Krankenakten auf 20 Jahre angehoben
Die Aufbewahrung der Krankenakten, bzw. Patientendaten, bleibt weiterhin ein Dauerthema in der Politik und bei Fachgruppen im Gesundheitswesen.
Unter welchen Bedingungen dürfen auf einem mit dem Internet verbundenen Computer vertrauliche Daten gespeichert werden?
Diese grundsätzliche Frage ist seit der Einführung der elektronischen Leistungsabrechnung zentral für jeden Leistungserbringer. Leider ist nicht auszuschliessen, dass bei unbefugtem Zugriff auf einen Computer aufgrund unsicherer Verbindung der Patient in seiner Persönlichkeit verletzt wird. In der Konsequenz muss sich der Arzt wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses verantworten (Quelle: edoeb.admin.ch).
Um dieses Risiko zu minimieren, bietet die Vitodata AG die Dienstleistung vitosecure an.
Die Dienstleistung beinhaltet ein zentral verwaltetes Firewall-Management, welches Ihren Computer vor unbefugtem Zugriff schützt.
Folgende Leistungen sind eingeschlossen:
Möchten Sie mehr über vitosecure oder ergänzende Sicherheitspakete von Vitodata AG wie zum Beispiel das Online Backup erfahren? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Beratung via empfang@vitodata.ch oder in Ihrer regionalen Vitodata-Filiale.
Erfahren Sie ausserdem, wie komfortabel und individuell sich die neue browserbasierte vitomed Krankengeschichte für Ihre Bedürfnisse einrichten lässt.
Die Aufbewahrung der Krankenakten, bzw. Patientendaten, bleibt weiterhin ein Dauerthema in der Politik und bei Fachgruppen im Gesundheitswesen.
«Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ist aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäss.»
Die Digitalisierung schreitet weiter voran; auch vor der Arztpraxis macht sie nicht halt. Dieser Fortschritt ist für viele sehr erfreulich, birgt jedoch Risiken, wenn es um die digitale Sicherheit geht.