19.08.2020: Datenschutzgesetz (DSG): Bedeutung für Arztpraxen

«Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ist aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäss.»

Deshalb will der Bundesrat das Datenschutzgesetz den heutigen technologischen und gesellschaftlichen Verhältnissen anpassen (Bundesamt für Justiz, 2019)1. Das überarbeitete Gesetz wird am 1. September 2023 in Kraft treten.

Welche Änderungen wird es geben?

Das angepasste Datenschutzgesetz bringt für alle Schweizer Firmen Änderungen und Regelungen mit sich, die zwingend eingehalten werden müssen. Unter anderem fallen folgende Pflichten an:

  • Informationspflichten gegenüber Patienten und Mitarbeiter
  • Dokumentationspflichten gegenüber der Datenschutzstelle
  • Erstellung und Dokumentation der technischen und organisatorischen Massnahmen
  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter im laufenden Betrieb

Wie können Sie diesen Pflichten nachkommen?

Ohne eine unterstützende Software wird das Einhalten der Bestimmungen für das Praxis­team rasch zur Herkulesaufgabe. Deshalb bieten Ihnen die Vitodata AG und die Daten­schutz­­experten von der Firma Sirius Consult AG eine entsprechende Lösung. Mit der Datenschutz­management Software SIDAS von Sirius und der Anbindung an die Praxis­software vitomed von Vitodata werden die Anforderungen des Datenschutz­gesetzes jederzeit unterstützt. Ausserdem profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Laufende Aktualisierung der Software bei Gesetzesanpassungen
  • Rechtskonformität inkl. Datenschutz-Gütesiegel für Ihre Praxis
  • 1 Ansprechpartner für rechtliche, organisatorische und technische Fragen
  • Bewährte Lösung vom erfahrenen Partner

Einfach und nachhaltig in der Arztpraxis umsetzen?

Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) Schweiz wird am 1. September 2023 in Kraft treten

Quellenangabe

1 Bundesamt für Justiz (2019). Stärkung des Datenschutzes. Zugriff am 22.07.2020. Hier verfügbar.

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