Aufbewahrung von Krankenakten auf 20 Jahre angehoben
Die Aufbewahrung der Krankenakten, bzw. Patientendaten, bleibt weiterhin ein Dauerthema in der Politik und bei Fachgruppen im Gesundheitswesen.
«Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ist aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäss.»
Deshalb will der Bundesrat das Datenschutzgesetz den heutigen technologischen und gesellschaftlichen Verhältnissen anpassen (Bundesamt für Justiz, 2019)1. Das überarbeitete Gesetz wird am 1. September 2023 in Kraft treten.
Das angepasste Datenschutzgesetz bringt für alle Schweizer Firmen Änderungen und Regelungen mit sich, die zwingend eingehalten werden müssen. Unter anderem fallen folgende Pflichten an:
Ohne eine unterstützende Software wird das Einhalten der Bestimmungen für das Praxisteam rasch zur Herkulesaufgabe. Deshalb bieten Ihnen die Vitodata AG und die Datenschutzexperten von der Firma Sirius Consult AG eine entsprechende Lösung. Mit der Datenschutzmanagement Software SIDAS von Sirius und der Anbindung an die Praxissoftware vitomed von Vitodata werden die Anforderungen des Datenschutzgesetzes jederzeit unterstützt. Ausserdem profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) Schweiz wird am 1. September 2023 in Kraft treten
1 Bundesamt für Justiz (2019). Stärkung des Datenschutzes. Zugriff am 22.07.2020. Hier verfügbar.
Die Aufbewahrung der Krankenakten, bzw. Patientendaten, bleibt weiterhin ein Dauerthema in der Politik und bei Fachgruppen im Gesundheitswesen.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran; auch vor der Arztpraxis macht sie nicht halt. Dieser Fortschritt ist für viele sehr erfreulich, birgt jedoch Risiken, wenn es um die digitale Sicherheit geht.
Unter welchen Bedingungen dürfen auf einem mit dem Internet verbundenen Computer vertrauliche Daten gespeichert werden?