Infocenter: Gesundheitspolitischer Blick über die Schweizer Grenze nach Liechtenstein

Wie in der Schweiz, so sind auch im ­Fürstentum Liechtenstein Patienteninformationen an verschiedenen Orten hinterlegt: bei den Patienten selber, bei Ärzten, im Spital, im Labor oder bei anderen Leistungserbringern.

Dieser Umstand kann zu Diagnosefehlern und Doppelspurigkeiten in der Behandlung führen. Unser Nachbarland plant deshalb eine Plattform, welche den Patienten den einheitlichen Zugang zu ihren Gesundheitsdaten ermöglicht. Diese Plattform soll aber auch die Leistungserbringer vernetzen und einen raschen Zugang zu behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten sowie deren Austausch ermöglichen.

Verein eHealth Liechtenstein

Seit 2016 besteht dieser Verein mit dem Ziel, eine nationale eHealth Plattform aufzubauen. In einem mehrstufigen Vorgehen sind entscheidende Leistungserbringer wie Ärzte, Spitäler und das Labormedizinische Zentrum Dr. Risch mit einem Pilotprojekt gestartet. Die eZuweisung wurde evaluiert und im Sommer 2017 bei den Pilotpraxen eingeführt.

Zuweisung per Mausklick

Heute ist es den Liechtensteiner Ärzten ­damit möglich, über die neue eHealth-Plattform Zuweisungen ans Liechtensteinische Landes­spital vorzunehmen. Durch eine von der Vitodata AG und OpenMedical gemeinsam ausgearbeiteten ­Schnittstelle können Daten direkt aus vitomed in das Zuweisungsformular (mittels dem PC-Client «MedNet» von OpenMedical) übertragen werden.

Schnittstelle von Vitodata AG

Für diese Lösung hat Vitodata AG eine Schnitt­stelle entwickelt, welche auf bewährte ­Standards setzt (GDT 3.1 und HL7 Befundimport). Das Zuweisungs­formular kann automatisch im ­vitomed ­abgespeichert werden. Die Identifikation und Zuordnung der Patienten findet mittels einem MPI (Master Patient Index) statt. Liechtenstein verfügt hier über einen grossen Vorteil, weil es bereits vor gut 15 Jahren eine eindeutige Identifikations­nummer (IDN) für Anwendungen im Gesundheits­wesen entwickelt hat. Aktuell wird das Zuweisungs­modul auf Ärzte als Empfänger erweitert sowie der Rückversand von Berichten sowohl vom Spital als auch von den Ärzten zurück an die ­Zuweiser entwickelt.

Gesetzliche Grundlagen in Erarbeitung

Das Endziel der Entwicklungen ist der Aufbau eines «elektronischen Gesundheitsdossiers» (eGD). Hierfür und für die permanente Speicherung von Gesundheitsdaten bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. Diese wird derzeit erarbeitet.

Für Patienten und für Leistungs­erbringer

Im Unterschied zur Schweizer Lösung (ePD) ist das eGD nicht nur für Patienten, sondern auch für die Leistungserbringer ­vorgesehen: Das eGD ­ermöglicht Ärzten und anderen Leistungs­erbringern im Behandlungsfall einen ­elektronischen Zugriff auf Daten und Dokumente. Entsprechend wird das eGD in «drei Schubladen» aufgeteilt (siehe Grafik):

  • Schublade 1: Administrativdaten
  • Schublade 2: Gesundheitsdaten der Leistungs­erbringer
  • Schublade 3: Bürgerdossier mit persönlichen Daten und Zuweisungsrechten
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Gute Zusammenarbeit der Interessengruppen

Wichtige Pfeiler der eHealth Lösung im ­Fürstentum Liechtenstein wurden also ­gesetzt. Dieses definiert die weiteren Umsetzungs­schritte ­entlang einer definierten «Roadmap», welche dank der Zusammen­arbeit aller zentralen Interessegruppen (­Ärzte, ­Vitodata AG, Openmedical AG, Plattform-­Hersteller) erreicht wurden.

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